FAQ


Allgemeine Fragen

Frage: Ist es möglich, ein zweites Pflichtpraktikum während eines Studiums zu absolvieren?
Antwort: Die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch sehen vor, dass nur ein Pflichtpraktikum absolviert werden kann. Wenn Sie mehrere Praktika absolvieren möchten, können Sie dies gerne machen. Diese werden allerdings nicht als Pflichtpraktikum bescheinigt, sondern können ausschließlich als freiwillige Praktika absolviert werden.


Frage: Wann wird das Praktikumsmodul in KLIPS verbucht?
Antwort: Das Praktikumsmodul wird Ihnen als Leistung dann verbucht, sobald Sie alle benötigten Leistungsanforderungen erbracht haben: Praktikum absolviert, in KLIPS für den Praktikumsabend angemeldet, Praktikumszeugnis/-bescheinigung eingereicht, am Praktikumsabend teilgenommen und präsentiert, Präsentation für den Praktikumsabend rechtzeitig vorab an die/den Praktikumsbetreuer/in geschickt und Praktikumsbericht eingereicht.


Frage: Ist es möglich, sich seinen Werkstudentenjob/Nebentätigkeit als Praktikum anrechnen zu lassen?
Antwort: Ja, dies ist möglich! Allerdings muss das Aufgabengebiet des Werkstudentenjobs/der Nebentätigkeit mit dem Studium der Sozial- und Kommunikationswissenschaften im Einklang stehen. Eine Rücksprache mit dem Praktikumsbeauftragten ist zwingend erforderlich. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber ein Praktikumszeugnis ausstellen und Sie müssen alle erforderlichen Dokumente zum erfolgreichen Verbuchen der Praktikumsveranstaltung ablegen (Bescheinigung über Pflichtpraktikum, Praktikumsbericht, Besuch des Praktikumsabends und Praktikumszeugnis).


Frage: Muss ich den Antrag auf Genehmigung eines Pflichtpraktikums zunächst ausdrucken, um diesen per Hand auszufüllen und wieder einscannen, oder kann ich ihn direkt am Computer bearbeiten, und Ihnen per E-Mail zusenden?
Antwort: Sie können den Antrag direkt am Computer bearbeiten und an folgende E-Mail-Adresse senden: soko-praktikum@rptu.de.

 

Beurlaubung/Urlaubssemester

Frage: Ist es möglich, das vorgegebene Pflichtpraktikum über den Zeitraum von 6 Monaten zu bewilligen?
Antwort: Die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch sehen vor, dass das Pflichtpraktikum nur für einen Zeitraum von 6 bzw. 8 Wochen (je nach Studienziel) angerechnet werden kann. Ein Praktikum über diese Zeit hinaus hätte zur Folge, dass sich Ihr Studium verlängert, da die vorlesungsfreie Zeit selten dafür ausreicht. In Rücksprache mit dem Hochschulprüfungsamt besteht die Möglichkeit, ein Urlaubssemester einzulegen. In diesem Fall würde das Urlaubssemester nicht in die reguläre Fachsemesterzählung einfließen.
 

Frage: Kann ich während eines Urlaubssemesters ein Pflichtpraktikum absolvieren?
Antwort: Ein Urlaubssemester kann in begründeten Fällen genehmigt werden. Eine mögliche Begründung ist das Ablegen einer dem Studium dienenden praktischen Tätigkeit, sofern diese nicht in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden kann.
 

Frage: Wird während eines Urlaubssemesters für mein Pflichtpraktikum der Semesterbeitrag erhoben?
Antwort: Die Beurlaubung bzw. das Urlaubssemester befreit Sie nicht von der Zahlung der studentischen Beiträge.

 

Praktikumsabend

Frage: Wie finde ich die Veranstaltung zum Praktikumsabend in KLIPS?
Antwort: Veranstaltungsverzeichnis à Landau à Fachbereich 6: Kultur- und Sozialwissenschaften à Institut für Sozialwissenschaften; oder unter den folgenden Veranstaltungsnummern: 8801 (Praktikum MA SoKo) und 8501 (Praktikum BA SoKo).
 

Frage: Wann findet der nächste Praktikumsabend statt?
Antwort: Den Termin für den Praktikumsabend können Sie über KLIPS unter den folgenden Veranstaltungsnummern einsehen: 8801 (Praktikum MA SoKo) und 8501 (Praktikum BA SoKo).
 

Frage: Ist die Teilnahme am Praktikumsabend verpflichtend?
Antwort: Ja, die Teilnahme ist für jede/n einzelne/n Studierende/n ausnahmslos verpflichtend. Bitte beachten Sie dies insbesondere dann, wenn Sie Ihr Pflichtpraktikum erst gegen Ende Ihres Studiums absolvieren. Sie sind auch dann nicht von der Veranstaltung befreit, wenn Sie bereits außerhalb Landaus wohnen und arbeiten. Planen Sie daher den Zeitraum Ihres Praktikums möglichst so ein, dass der folgende Praktikumsabend noch innerhalb Ihrer Studienzeit stattfindet.
 

Frage: Bis wann soll die Präsentationsdatei für den Praktikumsabend abgegeben werden?
Antwort: Schicken Sie Ihre Präsentationsdatei spätestens eine Woche vor dem Praktikumsabend per E-Mail an soko-praktikum@rptu.de. Wenn Sie diese Frist versäumen, müssen Sie auf den Praktikumsabend im folgenden Semester ausweichen. 
 

Frage: Soll die Präsentationsdatei für den Praktikumsabend auf einem USB-Stick mitgenommen werden?
Antwort: Sie senden Ihre Präsentationsdatei per E-Mail an soko-praktikum@rptu.de und bringen diese zur Sicherheit bitte zusätzlich per USB-Stick mit.
 

Frage: Ist es möglich, den Praktikumsabend im nächsten Semester zu besuchen?
Antwort: Ja, dies ist möglich. Allerdings hätte das zur Folge, dass sich Ihr Studium um ein weiteres Semester verlängert.
 

Praktikumsbericht

Frage: Welchen formalen Anspruch soll der Praktikumsbericht erfüllen?
Antwort: Der Praktikumsbericht muss die universitären Formalien erfüllen, das heißt: Deckblatt mit Namen des Praktikanten und des Praktikumsgebers, Matrikelnummer, Name der Universität, Datum der Einreichung, Seitenzahlen (wie bei einer Haus-/ Abschlussarbeit auch). Der Bericht muss im Fließtext geschrieben sein mit 1,5-fachen Zeilenabstand, 12 pt Schriftgröße, Umfang 3 bis 4 Textseiten (ohne Deckblatt).
 

Frage: Über welchen Inhalt soll der Praktikumsbericht verfügen?
Antwort: Der Praktikumsbericht soll einen Überblick über das von Ihnen absolvierte Praktikum geben und Sie sollen einen Bezug zu Ihrem Studium herstellen. Dazu können Ihnen folgende Leitfragen helfen: Was waren die Inhalte/Arbeitsschwerpunkte der Tätigkeit? Wurden Ihre Ziele und Erwartungen erfüllt? Was waren die Vor- und Nachteile des Praktikums? Inwieweit haben Sie die Inhalte Ihres Studiums auf Ihr Praktikum vorbereitet? Welche Kompetenzen wurden erworben? Inwieweit hat das Praktikum geholfen, die Arbeitspraxis kennenzulernen und die Arbeitsmöglichkeiten einzuschätzen? Inwieweit hat das Praktikum Ihr Verständnis Ihres Studiums und Ihrer Studienschwerpunkte verändert? Können Sie das Praktikum Ihren Kommilitonen empfehlen? Worauf sollten Ihre Kommilitonen bei der Vorbereitung und Durchführung des Pflichtpraktikums achten?
 
 
Frage: Gibt es für den Praktikumsbericht eine gesetzte Abgabefrist?
Antwort: Eine bestimmte Abgabefrist gibt es nicht. Solange Sie aber nicht Ihren Praktikumsbericht abgeben, können die Betreuer des Praktikumsbüros Ihnen auch die Veranstaltung in KLIPS nicht verbuchen. Da sowohl die Praktikumsbetreuung als auch die Mitarbeiter der Universität regelmäßig wechseln, geben Sie alle nötigen Unterlagen bitte zeitnah zum Praktikumsabend ab.