Menschenrechtsbildung

Die Arbeitseinheit beteiligt sich an der Menschenrechtsbildung am Campus Landau und leistet einen Beitrag zum Zertifikat Menschenrechte der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften: Im konsolidierten Vertrag über die Europäische Union (EUV) wird die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich (Artikel 6, Abs. 1 EUV) und der Beitritt zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK) wird angestrebt (Artikel 6, Abs. 2 EUV). Das auswärtige Handeln der Union soll „Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundsätze des Völkerrechts […] festigen und […] fördern“ (Artikel 21, Abs. 2b EUV). Inwieweit die Menschenrechte im (auswärtigen) Handeln der Union gefestigt und gefördert werden, wird im Rahmen eines von der Arbeitseinheit angebotenen EU-Seminars kritisch analysiert. Ausgehend von den Grundlagen zur Funktionsweise der EU sowie zu den Menschenrechten auf globaler und europäischer Ebene wird das Regieren im europäischen Mehrebenensystem auf die Einhaltung der Menschenrechte überprüft. Dabei liegt der Fokus auf der europäischen Außenhandels-und der Migrationspolitik (Ansprechpartnerin: Andrea Zeller M. A.).