Informationen zum Abfassen von Abschlussarbeiten

Themenfindung

Die Arbeitseinheit vergibt ausschließlich Arbeiten zu Themenfelder, die wir auch in der Lehre vertreten: Fragestellungen der politischen Kommunikation (insbesondere mit Blick auf Inhalten und Wirkungen politischer Kommunikation) und der politischen Soziologie. Dies gilt auch für die Übernahme von Zweitgutachten. Möchten Sie ein Thema zu einem anderen Bereich schreiben, wenden Sie sich bitte an die Kollegen, die diesen Bereich in der Lehre vertreten.

Wir haben eine Liste von Standardthemen und aktuellen Themen zusammengestellt; zu diesen Themen können Sie in jedem Fall Ihre Abschlussarbeit bei uns schreiben. Dies Liste der aktuellen Themen wird fortlaufend aktualisiert. Darüberhinaus sind eigene Vorschläge für Abschlussarbeiten - sofern Sie sich in den oben genannten Themengebieten bewegen - jederzeit willkommen.

Abschlussarbeiten in den Studiengängen B.A. Sozial- und Kommunikationswissenschaften, in den Lehramtsstudiengängen und dem 2-Fach-BA sind i.d.R. keine empirischen Arbeiten. Hiervon werden nur Ausnahmen gemacht, wenn i. die entsprechende Kenntnisse in Statistik und sozialwissenschaftlichen Methoden nachweislich mindestens "gut" sind und ii. die zu analysierenden Daten bereits vorhanden oder sehr schnell erhoben werden können. 

Bitte beachten Sie, dass das vergebene Thema verbindlich ist. Jegliche Abänderung des Themas (dies betrifft auch eher ästhetische Umformulierungen des Titels der Arbeit) müssen i. mit dem Erstgutachter abgesprochen und ii. vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Bitte beachten Sie, dass die skizzierten Schritte auf dem Weg zur Änderung der Änderung des Themas/Titels Ihrer Abschlussarbeit einige Zeit in Anspruch nehmen. Diese sollten Sie unbedingt einplanen!

 

Betreuung

In allen Studiengänge stehen Prof. Dr. Jürgen MaierDr. Evelyn Bytzek und Dr. Jennifer Bast als Erst- und Zweitbetreuer zur Verfügung. Zweitgutachter können darüber  Martin Lange und - nach vorheriger Absprache mit Prof. Dr. Jürgen Maier - Mona Dian sein. Präferieren Sie einen Zweitgutachter aus einer anderen Arbeitseinheit, Abteilung, Fachbereichen oder Universität halten Sie bitte zunächst mit dem Erstgutachter hierüber Rücksprache. Insbesondere die Bestellung von Zweitgutachtern aus anderen Fachbereichen oder Universitäten muss formal von dem für Sie zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch, die Sie einplanen sollten.

Alle Studierenden, die eine von der Abteilung "Politische Kommunikation" erstbetreute Abschlussarbeit schreiben, sollten diese im Rahmen eines Kandidatenseminars mindestens einmal pro Semester präsentieren. Für Absolventen des M.A. Sozial- und Kommunikationswissenschaften ist der Besuch dieses Seminars verpflichtend. Die Präsentation ihrer Arbeit hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Abschlussarbeit. Der Besuch des Kandidatenseminars dient dazu, Sie hinsichtlich der Abfassung Ihrer Arbeit bestmöglichst zu beraten. Wir empfehlen Ihnen dringend, das Kandidatenseminar auch an den Terminen zu besuchen, an denen Sie Ihre Arbeit nicht vorstellen. Häufig sind Fragen, die andere Absolventen beschäftigen, auch für Aufbau und Ausarbeitung der eigenen Arbeit bedeutsam. Bitte beachten Sie, dass eine über das Kandidatenseminar hinausgehende Betreuung nur in Ausnahmefällen stattfinden kann!

Unserer Betreuungsleistung erstreckt sich nur auf strategische Fragen zu Ihrer Arbeit (z.B. Gliederung; Beratung zum Inhalt der verschiedenen Kapitel der Arbeit; Beratung zur verwendeten Methode bei empirischen Arbeiten). Beratungsleistungen zu Detailfragen der Arbeit (z.B. Prüfung von Formulierungen oder Prüfung von Teilen der Arbeit auf ihre inhaltliche Richtigkeit) sind nicht möglich. Da Sie in der Arbeit zeigen sollen, dass Sie in der Lage sind, ein Thema selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten, können wir Entwürfe einzelner Kapitel oder der gesamten Arbeit nicht vorab gegenlesen oder kommentieren!

Wenn Sie eine empirische Arbeit anstreben, sollten Sie über die erforderlichen Methoden- und Statistikkenntnisse verfügen. Ihr Erstbetreuer legt gerne mit Ihnen Strategien zur Erhebung und Auswertung von Daten fest. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es uns insbesondere bei der Auswertung Ihrer Daten nicht möglich ist, Codierungen, Programmierungen von Statistiksoftware oder Ergebnisinterpretationen im Detail mit Ihnen zu besprechen oder gar Entscheidungen zwischen verschiedenen Auswertungsstrategien für Sie zu treffen. Wenn Sie solche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Methodenzentrum unserer Universität, das einen entsprechenden Service speziell für Studierende, die Abschlussarbeiten schreiben, anbietet.

 

Vorgehen

Um ein Thema für Ihre Abschlussarbeit zu finden, suchen Sie bitte den von Ihnen gewünschten Erstbetreuer in seiner Sprechstunde auf. Ist das Thema abgesteckt, erstellen Sie bitte ein Exposé (1-2 Seiten), in dem Sie kurz Ihre Fragenstellung skizzieren und die Relevanz des Themas darstellen. Das Exposé sollte eine erste Grobgliederung der Arbeit enthalten.

Bei empirischen Arbeiten sollten Sie eine Vorstellung davon entwickeln, welche Daten Sie zur Bearbeitung Ihres Themas benötigen und mit welchen Methoden Sie das Thema bearbeiten möchten. 

Erst wenn Thema und Vorgehen im Exposé deutlich zu erkennen sind, können Sie die Arbeit anmelden.

 

Formalia

Bitte halten Sie sich bei der Gestaltung und Dokumentation Ihrer Abschlussarbeit an folgenden Rahmen:

  • Einseitig beschriebenes Manuskript
  • Zeilenabstand: 1,5 Zeilen
  • Seitenränder: jeweils 2 cm
  • Schriftgröße: 12 pt; in Tabellen minimal 9 pt
  • Zitationsstil, Bibliographie: vorzugsweise APA Style; in jedem Fall sollten Sie die gewählte Systematik konsistent verwenden
  • Umfang: bitte vgl. Sie hierzu die entsprechenden Angaben in Ihrer Prüfungsordnung; diese sollten nicht wesentlich über- oder unterschritten werden
  • Die Abgabe der Arbeit erfolgt in gedruckter und gebundener Form. Der Betreuer kann auf die Abgabe der Arbeit in gedruckter Form verzichten; sprechen Sie das bitte vorab mit Ihren Betreuern ab. Der Arbeit ist eine digitale Version der Manuskripts beizulegen (Word- oder PDF-Datei); diese wird benötigt, um die Arbeit routinemäßig auf Plagiate zu prüfen
  • Bei empirischen Arbeiten sind die verwendeten Daten (in aller Regel im SPSS-Format) und programmierte Syntaxdateien beizulegen

 

Wissenschaftliches Arbeiten

Im Rahmen einer Abschlussarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, ein Thema selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Dies bedeutet u.a., dass eine klar umrissene Fragestellung durch die systematische Darstellung bereits vorhandener Erkenntnisse in Verbindung mit eigenen Überlegungen beantwortet werden soll.

Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass der Fundort vorhandener Erkenntnisse exakt zu belegen ist, damit er auch von Dritten erschlossen und geprüft werden kann. Werden in wissenschaftlichen Arbeiten Gedanken oder Ergebnisse von Dritten verwendet, muss die verwendete Quelle und der genaue Fundort (durch Nennung der Seitenzahl) deshalb unbedingt zitiert werden. Dies gilt nicht nur für wörtliche Zitate, sondern auch für die sinngemäße Übernahme von Inhalten, die Verwendung von Aussagen, Hypothesen, Theorien oder Daten. Nur auf diese Weise ist es möglich, fremde Überlegungen von eigenen Gedanken zu unterscheiden!

Leistet dies Ihre Arbeit nicht, genügt die Arbeit nicht dem in der Prüfungsordnung geforderten Kriterium der Wissenschaftlichkeit. Eine solche Arbeit wird deshalb in jedem Fall mit der Note "nicht ausreichend" bewertet.

Empfehlungen zum wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie in verschiedenen Büchern, die sich mit diesem Thema beschäftigen (z.B. Berger-Grabner, D. (2016). Wissenschaftliches Arbeiten in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. 3. Auflage. Wiesbaden; Ebster, C. & Stolzer, L. (2013). Wissenschaftliches Arbeiten für Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler. 4. Auflage. Wien). Darüber hinaus hat die Abteilung Politikwissenschaft einen Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten entwickelt, an dem Sie sich orientieren können.

Alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel sind anzugeben. Der Einsatz von auf künstlicher Intelligenz basierenden textbasierten Dialogsystemen (z.B. ChatGPT) ist generell nicht gestattet. Die Verwendung maschineller Online-Übersetzungsprogramme (z.B. DeepL) ist davon ausgenommen, wenn sie zum genaueren Verständnis von in einer Fremdsprache abgefassten Texten eingesetzt werden.

 

Bewertung der Arbeit

Unabhängig davon, ob es sich um eine Literaturarbeit oder eine empirische Arbeit handelt, gehen folgende Aspekte in die Bewertung ein:

  • Aufbau und Gliederung der Arbeit („roter Faden“),
  • Konsistenz und Vollständigkeit von Zitationen, Bibliographie und Quellennachweisen,
  • Umfang, Relevanz und Aktualität der verarbeiteten Literatur
  • sprachliche Verständlichkeit (dies schließt die Richtigkeit von Grammatik, Orthographie und Interpunktion sowie die Nutzung der fachspezifischen Sprache ein)

 

Beschäftigt sich die Arbeit mit der Zusammenfassung eines Forschungsstandes ("theoretische Arbeit"), wird ein besonderes Augenmerk auf folgende Aspekte gelegt:

  • Wie überzeugend ist das Thema der Arbeit hergeleitet?
  • Ist die Forschungsfrage prägnant formuliert?
  • Sind die Hypothesen bzw. Forschungsfragen klar aus der Literatur entwickelt und lassen sich diese sinnvoll bearbeiten bzw. prüfen?
  • Wie gut werden Theorie(n) und empirische Befunde miteinander verknüpft?
  • Sind die Schlussfolgerungen, die aus der Aufbereitung des Forschungsstands gezogen werden, nachvollziehbar und zulässig?

 

Werden in der Arbeit selbständig Daten ausgewertet ("empirische Arbeit"), werden zusätzlich folgende Aspekte für die Notenfindung berücksichtigt:

  • Wie schlüssig ist das gewählte Forschungsdesign (inklusive der Wahl von Daten und Operationalisierungen)?
  • Wie hoch sind die Qualität der empirischen Analysen und deren Darstellung?
  • Wie gut werden die Fragestellung der Arbeit, die aufgestellten Hypothesen bzw. Forschungsfragen und die empirischen Befunde miteinander verbunden?
  • Werden die Möglichkeiten und vor allem die Grenzen der eigenen empirischen Herangehensweise in ausreichendem Maße besprochen?
  • Sind die verwendeten Daten und die vorgenommenen Analysen vollständig und in übersichtlicher Weise dokumentiert?

 

Allen Verfassern einer Abschlussarbeit wird empfohlen, die eigene Arbeit vor der Abgabe anhand dieser "Checkliste" kritisch zu überprüfen!

Sie können gendersensible Sprache in Ihrer Arbeit verwenden. Wir erwarten allerdings, dass sich die von Ihnen gewählte Variante an den gültigen amtlichen Regelungen orientiert. Diese schließt aktuell die Verwendung von  Binnenzeichen aus (z.B. Genderstern, Doppelpunkt, Unterstrich; vgl. Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 14.7.2023). Möglichkeiten, wie Sie im Einklang mit der deutschen Rechtschreibung gendersensibel formulieren können, finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass alle Mitarbeiter unserer Arbeitseinheit in vielfache Forschungs-, Lehr- und Verwaltungstätigkeiten eingebunden sind und die Erstellung eines Gutachtens in der Regel die in der Prüfungsordnung vorgesehene Zeit (i.d.R. 4 Wochen) benötigt. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Begutachtung möglich. Dies sollten Sie aber in jedem Fall rechtzeitig mit den Gutachtern absprechen.