BAföG-Antrag
Informationen zum Leistungsnachweis
Allgemeine Informationen
- Erkundigen Sie sich bitte als erstes im BAföG-Amt, ob Sie im Zusammenhang mit Ihrem nächsten BAföG-Antrag einen Leistungsnachweis nach § 48 BAföG vorlegen müssen.
- Im Normalfall kann dann das BAföG-Amt selbst diesen Leistungsnachweis ausstellen.
- Sonst verweist Sie das BAföG-Amt an eine:n BAföG-Eignungsbeauftrgte:n.
- Herr Dr. Steinmetz ist der richtige Eignungsbeauftragte für Sie, wenn Sie Sozial- und Kommunikationswissenschaft studieren oder im B.Ed. die Leistungen für mindestens ein Fach aus dem Fachbereich Kultur- und Sozialwissenschaften bescheinigt haben wollen. Sonst suchen Sie sich auf der entsprechenden Seite des BAföG-Amtes entsprechend Ihrem Studiengang die/den richtige:n Eignungsbeauftragte:n heraus.
Vorgehensweise bei Herrn Dr. Steinmetz
- Lassen Sie beim BAföG-Amt im Formblatt 5 genau eintragen, für welche Fächer und für welches Fachsemester der Leistungsnachweis erforderlich ist.
- Überprüfen Sie in KLIPS, ob dort alle erworbenen Leistungspunkte und Modulnoten verbucht sind. Falls das nicht der Fall ist, lassen Sie das bitte nachtragen.
- Drucken Sie die Übersicht über alle Leistungen aus.
- Ergänzen Sie im Formblatt 5 Ihre persönlichen Angaben.
- Schicken Sie das Formblatt 5 sowie die Übersicht über alle Leistungen per Post an die Dienstadresse von Herrn Dr. Steinmetz. Bitte geben Sie an, an welche Adresse Sie das unterschriebene Formblatt 5 geschickt haben möchten.
Halten Sie alle beschriebenen Punkte ein und planen Sie für den gesamten Prozess ausreichend Zeit (ggf. mehrere Wochen) ein.