FAQ
Falls bei der Durchsicht der Formalia und Anmeldemodalitäten noch Fragen offen geblieben sind, helfen eventuell die untenstehenden Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Zertifikatsstudiengang weiter:
Nein. Menschenrechtsbildung wird als Zertifikatsstudiengang angeboten. Es wird kein vollwertiger Universitätsabschluss erworben, sondern eine Zusatzqualifikation.
Der Zertifikatsstudiengang ist fächerübergreifend angelegt. Es werden Veranstaltungen aus verschiedenen Disziplinen besucht, die einen Bezug zu Menschenrechten haben.
Der Zertifikatsstudiengang ist primär für Lehramtsstudierende gedacht, aber auch Studierende, die im 2-Fach-Bachelor eingeschrieben sind, können Menschenrechtsbildung studieren.
Idealerweise sind interessierte Studierende in einem Fach des Fachbereichs 6 eingeschrieben (z. B. Germanistik, Politikwissenschaft, Wirtschaft und Arbeit, Anglistik, katholische Theologie etc.). In diesem Fall können Veranstaltungen auch doppelt angerechnet werden, also sowohl für das Fachstudium als auch für den Zertifikatsstudiengang.
Im Rahmen des Moduls 1.2 "Menschenrechtsbildung an außerschulischen Lernorten" gibt es die Möglichkeit, Einblicke in die museumspädagogische Arbeit des Hambacher Schlosses und der Gedenkstätte Neustadt zu bekommen und in diesem Rahmen auch selbst aktiv zu werden. Bei Interesse bitte unter folgender E-Mail-Adresse melden: bahr(at)uni-landau.de
Ja, wenn eine Veranstaltung die Voraussetzungen für das Zertifikat erfüllt, kann sie auch nachträglich anerkannt werden. In einem solchen Fall ist der jeweilige Dozierende oder Herr Bahr zu kontaktieren.
Ja, das ist möglich. Nach erfolgreichem Abschluss des Zertifikats erhalten die Student*innen eine Bescheinigung mit den erworbenen Leistungspunkten. Diese können z. B. im Bachelorstudium als freie Workloadpunkte angerechnet werden.
Nein. Prüfungen wie im Fachstudium gibt es im Zertifikatsstudiengang Menschenrechtsbildung nicht. Die jeweiligen Seminarleistungen sind selbstverständlich zu erbringen (etwa ein Referat oder eine Hausarbeit).
Was genau erwartet wird, steht im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs und wird von den Dozierenden zu Beginn des Semesters kommuniziert.
Darüber hinaus bildet das Abschlussprojekt in Modul 3 die einzige Prüfung.
Im Abschlussprojekt sollen die Student*innen Wissen und Erfahrungen aus den besuchten Veranstaltungen in einem kleinen Projekt anwenden. Sie überlegen sich ein konkretes Thema, das didaktisch aufbereitet und in die Praxis umgesetzt wird. Die Ergebnisse werden schließlich in einem selbstgewählten und passenden Rahmen vorgestellt (z. B. Schule, Tag der Menschenrechtsbildung, Tagungsbeitrag, Vortrag an der Uni etc.). Die Student*innen halten den Arbeitsprozess, der mit einem Entwurf beginnt und mit der Evaluation des Projekts endet, in einem Portfolio fest.
Die Wahl des Formats ihres Abschlussprojekts steht den Student*innen frei. Beispielsweise kann eine Unterrichtsreihe mit einer Klasse zum Thema Menschenrechte gestaltet, ein Vortrag im Rahmen der Wochen gegen Rassismus gehalten oder die Durchführung eines Lehrgangs in einem Museum oder im Hambacher Schloss vorgenommen werden.
Weiterführende Informationen zu Modul 3 finden sie hier.
Der Zertifikatsstudiengang Menschenrechtsbildung kann sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester begonnen werden. Die jeweilige Bewerbungsfrist wird auf dem Internetauftritt des Projekts Menschenrechtsbildung rechtzeitig bekannt gegeben.
Für Fragen, die Formalia des Zertifikatsstudiengangs betreffen, kann Fabian Reichert per Mail kontaktiert werden: mrb(at)uni-landau.de
In vielen Fällen kann auch die Fachschaft Menschenrechtsbildung weiterhelfen, die unter fs-mrb(at)uni-landau.de oder fs-mrb(at)rptu.de sowie auf Facebook unter "Menschenrechtsbildung Campus Landau" erreichbar ist.