Formalia

Auf dieser Seite finden Studierende grundlegende Informationen über den Zertifikatsstudiengang Menschenrechtsbildung. Neben einigen Eckdaten können Sie den Aufbau des Zertifikats sowie die mit ihm verbundenen Qualifikationsziele einsehen.

Teilnehmer:innenanzahl25
Umfang/Dauer18 Leistungspunkte, min. 2 Semester (Studienbeginn zum Winter- oder Sommersemester möglich, max. 3 Semester
Zielgruppeprimär Lehramtsstudierende, 2-Fach-Bachelor (bei geeignetem Angebot auch als Fort- und Weiterbildungsmöglichkeit für Lehrkräfte
Zulassungsvoraussetzungin der Regel min. mit einem Fach im FB Kultur- und Sozialwissenschaften eingeschrieben (bzw. ein Fach aus dem FB KSW als Unterrichtsfach)
Anmeldung

 

Das übergreifende Ziel des Zertifikats besteht darin, die Studierenden zur eigenständigen theoriegeleiteten, methodisch-didaktisch aufbereiteten Analyse, Darstellung, Umsetzung und Bewertung konkreter menschenrechtlicher und menschenrechtsbildnerischer Fragestellungen für den Einsatz an schulischen und außerschulischen Lernorten zu befähigen.

 

Dazu werden folgende Qualifikationsziele formuliert:

Die Absolventinnen und Absolventen des Zertifikats „Menschenrechtsbildung“

  • können grundlegendes Wissen über die Menschenrechte in ihrer historischen Entwicklung darstellen, die Kritik an Menschenrechten im internationalen Kontext reflektieren und diskutieren sowie Mechanismen und Strategien des Menschenrechtsschutzes erläutern (M1.1a)
  • sind durch ein erworbenes Grundverständnis über Menschenrechtsbildung in der Lage, theoretische Ansätze der Menschenrechtsbildung kritisch einzuordnen, Positionen aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für Bildungsprozesse zu benennen und erste Lernzugänge zu entwerfen (M1.1b)
  • können darstellen, wie Themen der Menschenrechtsbildung an schulischen und außerschulischen Lernorten praxisorientiert entfaltet und menschenrechtsbildende Angebote schulart- und fachbezogen ausgewählt und eingeschätzt werden (M1.2)
  • können Themen der Menschenrechtsbildung im aktuellen gesellschaftlichen Diskurs aufzeigen, Zusammenhänge und Hintergründe darlegen sowie Folgen für Bildungsprozesse benennen (M1.3)
  • können das spezifische Bildungspotential des jeweiligen (Studien-/Schul-)Faches zu Schwerpunkthemen der Menschenrechtsbildung darstellen, in seinem Erweiterungsbedarf selbstkritisch reflektieren und auf Anschlussmöglichkeiten für andere Fachdisziplinen untersuchen, um so mögliche Lernprozesse zu entwickeln (M2.1; M2.2a)
  • können den fachspezifischen Transfer von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hin zu einer methodisch-didaktischen Erschließung im Bildungsgeschehen leisten, indem sie Impulse aus Lehr- und Bildungs­plänen einbeziehen (M2.1; M2.2a)
  • sind in der Lage, menschenrechtsrelevante Themen multiperspektivisch zu reflektieren und daraus fächer­übergreifende Konzeptionen und fächerverbindende Kooperationen zu entwerfen sowie mögliche konkrete Lernangebote (z.B. für Schulprojekte) zu skizzieren (bes. M2.2b)
  • können exemplarisch anhand eines konkreten Themas der Menschenrechtsbildung, Bildungsprozesse im Sinne der Menschenrechte methodisch-didaktisch planen, durchführen und die verschiedenen Projektphasen (Entwurf-Konzeption-Planung-Durchführung-Evaluation) mittels eines Portfolios erläutern (M3)

Modul

Modultitel / Lehrveranstaltungstitel

LV-Form

Leistungspunkte ECTS

Anerkennung im Fach

Anerkennung im Freien Workload der Bildungswissenschaften

Modul 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

RS+:   5 LP

GYM:  5 LP

GS:     7 LP

FöS:   4 LP

M 1.1

Grundlagen der Menschenrechte und der Menschenrechts­bildung

V

2

 

M 1.2

Menschenrechtsbildung an (außer-)schulischen Lernorten

S

3

(√)

M 1.3

Aktuelle Themen der Menschenrechte und Menschenrechts­bildung

S

3

 

Modul 2

M 2.1

Menschenrechte und Menschenrechtsbildung im Spiegel (m)eines Unterrichtsfachs („Fach 1“)

S

3

M 2.2a

Menschenrechte und Menschenrechtsbildung im Spiegel (m)eines Unterrichtsfachs („Fach 2“)

S

3

M 2.2b

Oder alternativ:

Fächerübergreifende Menschenrechtsbildung - interdisziplinäre Zugänge zu ausgewählten Themen

S

3

(√)

Modul 3

M 3

Abschlussmodul: Praxisprojekt in Planung, Durchführung und Auswertung (Portfolio-Präsentation)

Projekt

4

 

 

 

 

 

 

 

Leistungspunkte für Pflichtveranstaltungen

 

18

 

Das Zertifikat „Menschenrechtsbildung“ des FB Kultur- und Sozialwissenschaften (KSW) besteht aus drei Komponenten, die in der Regel in zwei Semestern absolviert werden können:

Modul 1:  Alle Studierenden nehmen an den fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen teil. Das Modul dient der Grundlagenvermittlung (M1.1) und wird durch spezifische Angebote vor Ort (M1.2) und aktuelle Themen der Menschenrechte und Menschenrechtsbildung (M1.3) komplettiert.

Modul 2:  Die Studierenden belegen fachspezifische Angebote der im FB KSW vertretenen Fächer (polyvalent mit dem Lehramtsstudium) (M2.1, M2.2) und können je nach Lehrangebot eine fächerübergreifende Lehr­veranstaltung zur Menschenrechtsbildung wählen (M2.2b).

Modul 3:  Im Abschlussmodul ist die Planung und Umsetzung eines portfoliobasierten Praxisprojekts (M3) vorgesehen, das mit einer Ergebnispräsentation abschließt.

Eine ausführliche Modulbeschreibung finden Sie im PDF-Format hier zum Download.