Hinweise zu Prüfungsleistungen

Anmeldung zu Prüfungen

Prüfungen können nur dann absolviert werden, wenn sie über KLIPS angemeldet wurden. Dies gilt ebenfalls für Wiederholungsprüfungen.

Die relevanten Fristen für die Anmeldung und den Rücktritt werden jedes Semester vom Hochschulprüfungsamt über E-mail kommuniziert.

Bitte beachten Sie, dass Prüfungen immer in dem Semester angetreten bzw. abgelegt werden müssen, in dem sie auch via KLIPS angemeldet wurden.

Anträge auf Fristverlängerung (z.B. bei Hausarbeiten oder Portfolios) sowie Krankmeldungen bei Nichtantritt von Prüfungen (z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen) müssen grundsätzlich beim Hochschulprüfungsamt eingereicht werden.

Prüfungsformate

Unter einer schriftlichen Prüfung in Form einer Klausur ist die schriftliche Bearbeitung mehrerer von der Prüferin/dem Prüfer gestellten Aufgaben zu verstehen, die in begrenzter Zeit (z.B. 60 Minuten bei den Einführungsveranstaltungen; 120 Minuten bei den M3/M4/M5 Modulprüfungen im BEd) und unter Aufsicht erfolgen soll.

Bei Modulprüfungen sind die Inhalte aller Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls Gegenstand der Klausur. Bei Modulteilprüfungen erstrecken sich die Klausurfragen lediglich auf die Inhalte einer einzelnen Lehrveranstaltung.

Einige der Klausuren im Fach Anglistik werden als e-Klausuren auf Laptops in den Seminarräumen der Universität geschrieben.

Mündliche Prüfungen in Modul 2 (BEd) bzw. Modul 4 (2-Fach-BA)

Die sprachpraktische Prüfung, die sich über die Inhalte der beiden Seminare „Language Course I“ und „Language Course II“ erstreckt, ist eine 15-minütige mündliche Prüfung.

Zusätzlich zu der allgemeinen Anmeldung über KLIPS muss hier eine Anmeldung für einen bestimmten Zeitslot und eine bestimmte Prüfungskommission über OLAT erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie nach Prüfungsanmeldung über KLIPS-Mail und in den Seminaren.

Erweisen sich die Sprachkenntnisse in der mündlichen M2/M4 Prüfung als nicht ausreichend, ist die Prüfung nicht bestanden; ein Ausgleich durch andere Prüfungsleistungen ist nicht zulässig.

Mündliche Prüfung in Modul 12

Die Prüfung soll erst erbracht werden, wenn alle vier laut Modulbeschreibung zu belegenden Seminare absolviert sind. Die Prüfungsanmeldung auf KLIPS soll somit in dem Semester erfolgen, in dem das letzte/die letzten erforderlichen Seminare im Modul 12 absolviert werden. Die Prüfungsfragen der mündlichen M12 Prüfung erstrecken sich auf die Inhalte zweier der vier belegten Seminare. Sie dürfen selbst auswählen, in welchen beiden Bereichen (z.B. Cultural Studies + Literary Studies; Linguistics + TEFL; etc.) Sie die Prüfung ablegen möchten. Die Absprache der Prüfungsthemen und des Prüfungsdatums erfolgt in direkter Korrespondenz mit den beiden PrüferInnen.

Hausarbeiten

Hausarbeiten sollen grundsätzlich in dem Semester geschrieben werden, in dem das dazugehörige Seminar belegt wird. Ebenso im selben Semester sollte die Prüfungsanmeldung auf KLIPS erfolgen. HA, für die keine Prüfungsanmeldung für das jeweilige Semester vorliegt, werden nicht angenommen.

Der Nachweis der Prüfungsanmeldung ist der HA als Screenshot beizufügen, ebenfalls das Deckblatt, das auf der Website Anglistik heruntergeladen werden kann.

Abgabetermin für HA ist jeweils das Semesterende, also der 31. März für das Wintersemester und der 30. September für das Sommersemester.

Hausarbeiten sollten im BEd und 2-Fach-BA einen Umfang von 4.000 Wörtern, im MEd 8.000 Wörtern haben, jeweils exklusive Bibliographie und Anhang.

 

Portfolio in Modul 11

Das M11 Portfolio erstreckt sich über die Inhalte zweier fachwissenschaftlicher Seminare (z.B. Literary Studies + Cultural Studies; Linguistics + Literary Studies; etc.).

Szenario A: Werden beide Seminare parallel in einem Semester belegt, sollte die Prüfungsanmeldung in selbigem Semester erfolgen und beide Portfolio-Teile Ende des Semesters abgegeben werden. Der Nachweis der Prüfungsanmeldung ist beiden Portfolio-Teilen als Screenshot beizufügen.

Szenario B: Werden die Seminare in unterschiedlichen Semestern belegt, sollte die Abgabe jeweils im Anschluss an das dazugehörige Seminar erfolgen, die Prüfungsanmeldung auf KLIPS jedoch erst in dem Semester erfolgen, in dem der zweite/letzte Portfolioteil eingereicht wird. In diesem Fall ist der Nachweis der Prüfungsanmeldung nur dem zweiten/letzten Portfolio-Teil als Screenshot beizufügen. Auf dem Deckblatt, das ebenfalls dem Portfolio beizufügen ist und auf der Website Anglistik heruntergeladen werden kann, ist anzugeben, in welchem Semester und bei welcher Dozentin/welchem Dozenten der erste Portfolioteil absolviert wurde.

Abgabetermin für die Portfolio-Teile ist jeweils das Semesterende, also der 31. März für das Wintersemester und der 30. September für das Sommersemester.

Deckblätter für Hausarbeiten und Portfolios / Guidelines for research papers

Abschlussarbeiten

(Stand: 4. Sept. 2023)

Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Prüfungsleistung. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin/der Kandidat in vorgegebener Zeit eine begrenzte Aufgabenstellung aus ihren/seinen Studienfächern selbständig lösen kann.

Die formellen Vorgaben hinsichtlich Anmeldung, Bearbeitungszeit, Umfang, Fächer- und Themenwahl sowie Bewertung können Sie in §15 der Prüfungsordnung nachlesen.

Den Antrag auf Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erhalten Sie direkt im Hochschulprüfungsamt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Anmerkungen zum Anfertigen der Bachelorarbeit im Fach Englisch:
Die Bachelorarbeit sollte zwischen 10.900 und 11.100 Wörtern (also ca. 11.000 Wörter) umfassen, was ca. 30 Seiten entspricht. Nicht enthalten in dieser Gesamtwortzahl sind paratextuelle Angaben zur Arbeit, also Text auf dem Deckblatt, (ggf. Widmungstext), Inhaltsverzeichnis, Bibliographie (Works Cited List) sowie der Text im Anhang (sofern existent). Begründete Abweichungen von der vorgegebenen Gesamtwortzahl müssen im Vorfeld mit der betreuenden Dozentin bzw. dem betreuenden Dozenten abgesprochen werden, um Abzüge bei der Notengebung zu vermeiden. Wird die Gesamtwortzahl (ohne Absprache mit der betreuenden Dozentin bzw. dem betreuenden Dozenten) deutlich überschritten oder unterschritten, kann dies zu einem Nichtbestehen der Prüfungsleistung führen.

 

Die Bachelorarbeitkann in folgenden Bereichen der Anglistik durchgeführt werden:

  • Linguistics/Sprachwissenschaft
  • Literature/Literaturwissenschaft
  • Cultural Studies/Kulturwissenschaft
  • TEFL/Fachdidaktik Englisch (nur bei lehramtsbezogenen Studiengängen)

 

In den Fachwissenschaften (i.e. Cultural Studies, Linguistics, Literature) ist die Arbeit in englischer Sprache anzufertigen; in der Fachdidaktik optional auf Englisch oder Deutsch.

(Stand: 4. Sept. 2023)

Die Masterarbeit ist eine schriftliche Prüfungsleistung und soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in vorgegebener Zeit eine begrenzte Aufgabenstellung aus seinen Studienfächern mit wissenschaftlichen Methoden selbständig lösen kann.

Die formellen Vorgaben hinsichtlich Anmeldung, Bearbeitungszeit, Umfang, Fächer- und Themenwahl sowie Bewertung können Sie in §15 der Prüfungsordnung nachlesen.

Bitte beachten:

Die Masterarbeit muss im Masterstudiengang für das Lehramt an Realschulen Plus und Gymnasien gem. § 15 Abs. 2 PO in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit angefertigt werden. Bei der Wahl des Faches Bildende Kunst muss die Masterarbeit in diesem Fach angefertigt werden.

Im Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen ist die Masterarbeit im Fach Grundschulbildung anzufertigen.

 

Anmerkungen zum Anfertigen der Masterarbeit im Fach Englisch:

Masterarbeiten im Bereich Realschule Plus sollten zwischen 19.900 und 20.100 Wörter (also ca. 20.000 Wörter) umfassen. Masterarbeiten für den Gymnasialbereich sollten zwischen 24.900 und 25.100 Wörter (also ca.  25.000 Wörter) umfassen. Nicht enthalten in dieser Gesamtwortzahl sind paratextuelle Angaben zur Arbeit, also Text auf dem Deckblatt, (ggf. Widmungstext), Inhaltsverzeichnis, Bibliographie (Works Cited List) sowie der Text im Anhang (sofern existent). Begründete Abweichungen von der vorgegebenen Gesamtwortzahl müssen im Vorfeld mit der betreuenden Dozentin bzw. dem betreuenden Dozenten abgesprochen werden, um Abzüge bei der Notengebung zu vermeiden. Wird die Gesamtwortzahl (ohne Absprache mit der betreuenden Dozentin bzw. dem betreuenden Dozenten) deutlich überschritten oder unterschritten, kann dies zu einem Nichtbestehen der Prüfungsleistung führen.

 

Die Masterarbeit kann in folgenden Bereichen der Anglistik durchgeführt werden:

  • Linguistics/Sprachwissenschaft
  • Literature/Literaturwissenschaft
  • Cultural Studies/Kulturwissenschaft
  • TEFL/Fachdidaktik Englisch

 

In den Fachwissenschaften (i.e. Cultural Studies, Linguistics, Literature) ist die Arbeit in englischer Sprache anzufertigen; in der Fachdidaktik optional auf Englisch oder Deutsch.

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Kandidat*innen müssen im Rahmen eines Kontakt-Studiums an der RPTU in Landau immatrikuliert sein. Die dafür erforderliche Bescheinigung stellt das Landesprüfungsamt in Mainz aus.

Rechtliche Grundlage für die Wechselprüfung ist die Landesverordnung über die Prüfungen von Lehrkräften zum Wechsel des Laufbahnzweiges (Lehrkräftewechselprüfungsverordnung) vom 29. April 2014 (https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-LehrALaufWPrVRP2014rahmen). Weitere Informationen können der Website des Ministeriums für Bildung entnommen werden (https://bm.rlp.de/schule/lehrerinnen-und-lehrer/lehrerin-oder-lehrer-werden/wechselpruefungen).

Kandidat*innen für eine Wechselprüfung müssen Folgendes absolvieren:

  • Wenn keine andere Masterarbeit o.ä. anerkannt wird (§ 18, 6 bis 8), schreiben die Kandidat*innen eine Hausarbeit, die je nach anvisierter Schulform (Realschule plus/Gymnasium) formal und inhaltlich einer Masterarbeit entspricht (Länge 20.000/25.000 Wörter, s. Homepage). Die Hausarbeit ist aus den Inhalten eines oder mehrerer der von den Kandidat*innen belegten Seminare zu entwickeln und wird von dem/der entsprechenden Lehrenden betreut.
  • Eine mündliche Prüfung über insgesamt drei fachwissenschaftliche Themen (Masterniveau), von denen zwei Themen aus der Linguistik und eines aus der Literaturwissenschaft/den Cultural Studies oder ein Thema aus der Linguistik und je ein Thema aus der Literaturwissenschaft und den Cultural Studies stammen können. Die mündliche Prüfung selbst dauert insgesamt 60 Minuten, wobei jedes der drei fachwissenschaftlichen Themen ca. 12-15 Minuten lang geprüft wird, also insgesamt ca. 40 Minuten auf die Fachwissenschaften und ca. 20 Minuten auf den fachdidaktischen Teil entfallen. Die mündliche Prüfung findet in englischer Sprache statt.

TEFL/Fachdidaktik wird in jedem Fall von einer/-em externenFachleiter*in geprüft. Je nach dem, welchem Studienseminar der/die Kandidat*in zugeordnet ist, kann es sein, dass die mündliche Fachdidaktik-Prüfung von der fachwissenschaftlichen abgekoppelt und an einem anderen Termin und Ort durchgeführt wird.

 

Grundlage für die mündliche Prüfung ist eine Literaturliste mit Angaben zur (Primär-/ Sekundär-) Literatur für die drei Themen, die von zwei Disziplinvertreter*innen unterschrieben wird, also z.B. von einer/-em Literaturwissenschaftler*in (oder Vertreter*in der Cultural Studies) und einer/-em Linguistin/Linguisten. Die Entscheidung über die Anzahl der Titel obliegt den Lehrenden.

 

Prüfer*innen können Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben sein, die die Prüfungsberechtigung für den Masterstudiengang (M.Ed.) besitzen.

 

  • Um sich die drei o.g. Themen inhaltlich zu erarbeiten, belegen die Kandidat*innen entsprechende Masterseminare. Auch wenn offiziell keine Präsenzpflicht besteht und keine Modul(teil-)prüfungen absolviert werden müssen, ist die aktive Teilnahme der Kandidat*innen eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Abschlussprüfung.

 

 

Stand: 16. Okt. 2023.Diese Angaben gelten vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch das Ministerium für Bildung.