Auslandsaufenthalt

“Travel is the only thing you buy that makes you richer.” (Unknown)


Liebe Anglistik-Studierende,

mit den neuen Prüfungsordnungen ergeben sich Änderungen zur Ableistung des Auslandsaufenthaltes. Ausgenommen davon sind Studierende, die sich vor dem WS 2021/22 immatrikuliert haben.

Laut den neuen Prüfungsordnungen (beide vom 30.7.2021, demnach gültig bei Neueinschreibung ab WS 2021/22) ist für den Bachelor of Education in ALLEN Schulformen (Lehramt an GrundschulenFörderschulen, Realschulen plus und Gymnasien) und den Zwei-Fach-Bachelor für Studierende mit Hauptfach bzw. Basisfach Anglistik ein mindestens 3-monatiger Auslandsaufenthalt, möglichst zusammenhängend, erforderlich.

Wurden Auslandsaufenthalte vor dem Studium in Landau absolviert, die maximal fünf Jahre zurückliegen, können diese unter Vorlage entsprechender Nachweise anerkannt werden (s.u. "Einzureichende Unterlagen").

Der Aufenthalt muss im Verlauf des Bachelorstudiums (Module 1-5 bzw. 1-7) abgeleistet und kann allenfalls einmal gesplittet werden, z.B. in 6 und 6 Wochen, 8 und 4 Wochen etc., wobei ein Teilaufenthalt nicht kürzer als 4 Wochen sein soll.

Bei all dem ist zu beachten, dass der Auslandsaufenthalt studienrelevant ist, also kein Urlaub, keine Rundreise o.Ä. Dies trifft u.a. auf folgende Aktivitäten zu:

a)einen Studienaufenthalt an einer Universität eines Landes, zu dessen Landessprache(n) Englisch de iure und/oder de facto gehört. Dabei besteht die Möglichkeit, sich bei öffentlichen Einrichtungen, Stiftungen (DAAD, Fulbright, etc.) oder auch im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für eine Partneruniversität der Uni Landau (s.u. auf dieser Seite) um ein Stipendium zu bewerben;
b)ein (selbst organisiertes) Praktikum in einer privaten oder öffentlichen Einrichtung bzw. in einem privaten Unternehmen, Aupair oder Work and Travel;
c)oder auch für ein Schulpraktikum, z.B. über den Pädagogischen Austauschdienst [PAD] oder selbst organisiert.
d)Als Alternative zu einem Studienaufenthalt oder (Schul-)Praktikum sollen während eines Auslandsaufenthalts kulturelle Einrichtungen (z.B. Theater, Museen, Kinos) regelmäßig besucht oder Recherchearbeiten in einschlägigen Bibliotheken (z.B. The British Library in London) oder Archiven absolviert werden. Diese Aktivitäten sind zu dokumentieren (s. Merkblatt "Dokumentation besonderer/regelmäßiger Aktivitäten im anglophonen Ausland")

Für die Anerkennung der Auslandsaufenthalte im Sinne von a)b) und c) sowie für solche, die vor dem Studium in Landau absolviert wurden, ist Frau Farha Noor zuständig.

Für die Anerkennung im Sinne von d) ist Frau Silvia Gerlsbeck zuständig.

Studierende, die einen Studienaufenthalt des Typs a) absolviert haben,

reichen Leistungsnachweise der Universität (grade report o.Ä.) zusammen mit dem

• Antragsformular (click here) ein, dessen obere Hälfte sie ausgefüllt und unterschrieben haben.

Studierende, die einen Studienaufenthalt des Typs b), c) oder d) absolviert haben, reichen folgende Unterlagen ein:

• Flugtickets (Buchungs- bzw. Kaufbestätigung von Hin- und Rückflug) und die
• Bordkarten von Hin- und Rückflug,
• Dokumentation der Aktivitäten (bei Alternative, s.o. Punkt d) und
• Antragsformular (click here) (ausgefüllt und unterschrieben).

Falls Zertifikate oder andere Bescheinigungen erworben wurden (z.B. für einen Aupair-Aufenthalt, einen im anglophonen Ausland absolvierten Sprachkurs oder eine Praktikumsbescheinigung), können diese ebenfalls eingereicht werden. In der Regel ersetzen die letztgenannten Dokumente jedoch nicht die Flugtickets und Bordkarten.

Informationen zu den einzelnen Partneruniversitäten der Anglistik Landau im englischsprachigen Ausland finden Sie weiter unten.

Zudem wird jedes Jahr im Dezember eine Informationsabend angeboten, auf der die unterschiedlichen Programme vorgestellt werden (Termin wird unter "Aktuelles" bekannt gegeben).

Die Bewerbungsfrist ist in der Regel Mitte Januar des Jahres, in dem Sie Ihr Auslandsstudium antreten möchten. Nähere Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt Auslandsstudium (click here), das gleichzeitig auch als Deckblatt für die Bewerbung dient.

Erfahrungsberichte einiger KommilitonInnen, die bereits im Ausland waren, können Sie bei der Fachschaft Anglistik anfragen.

Studienleistungen, die an einer ausländischen Universität erbracht werden, können in Absprache mit den Modulbeauftragten als Leistungsnachweise für entsprechende Module/Modulteile anerkannt werden. Bitte sprechen Sie Ihren „Stundenplan“ vor Antritt des Auslandssemesters mit den verantwortlichen Dozent*innen ab.

!!!Die Anerkennung von Studienleistungen an ausländischen Universitäten erfolgt über das Hochschulprüfungsamt unter Einreichung der Leistungsnachweise der ausländischen Universität zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular (click here).!!!

How to apply for exchange programmes

The application deadline for the Fall Semester for ALL exchange programmes is January 5.

Applications should be submitted as an email attachment (PDF format, only one document please!) and addressed to all exchange coordinators involved in your programmes of choice.

Applications (attached to your mail as one pdf file) should include:

(i) a cover sheet (download here),

(ii) a CV (Lebenslauf) in English or German with a passport photograph,

(iii) a letter of motivation in English explaining why you are applying for this particular university and which courses you are intending to take during your semester abroad (approx. one page), and

(iv) a printout of your academic transcript (Bescheinigung über bisher erbrachte Studienleistungen in allen Fächern) from KLIPS.

 

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