Aktuell
Corona-Präventionsmaßnahmen im Bereich ROMANISTIK
Liebe Romanistik-Studierende,
aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist weiterhin als Vorsichtsmaßnahme der Publikumsverkehr im Bereich der Universität Koblenz-Landau eingeschränkt. Das Sekretariat der Romanistik derzeit wieder vor Ort besetzt. Sie können uns per E-Mail erreichen unter Romanistik(at)uni-landau.de und - während der üblichen Sekretariats-Öffnungszeiten - telefonisch unter der Nr. 06341 280 33100. Auch der Kontakt zu den Dozentinnen und Dozenten ist weiterhin per E-Mail und, so mit diesen per Mail vereinbart, auch telefonisch möglich (siehe auch individuelle Information auf der Homepage "Mitarbeiter").
Sprechstundentermine sind - nach vorheriger Anmeldung per E-Mail, je nach Vorgabe der Dozenten- als telefonisches Gespräch , per Skype/Zoom oder eventuell auch in Präsenz möglich - siehe auch hierzu die individuelle Information auf der Homepage - Seite "MitarbeiterInnen"
Abgabefrist für Hausarbeiten und Abschlussarbeiten / Einreichungsform
Wegen der besonderen Situation bitten wir darum, dass Sie Hausarbeiten und sonstige Studienarbeiten nach Möglichkeit per E-Mail (als PDF Dokument) bei den jeweiligen DozentInnen einreichen. Bezüglich der Einreichung von Bachelor- und Masterarbeiten verweisen wir auf die Homepage des Hochschulprüfungsamts.
Allgemeine Informationen zum Sommersemester 2022:
Die Vorlesungen im Sommersemester 2022 beginnen am 25. April 2022.
Die Lehrveranstaltungen werden nach Möglichkeit wieder überwiegend in Präsenz stattfinden, allerdings auch teilweise digital. Ob eine Veranstaltung in Präsenz stattfinden kann, hängt auch von den verfügbaren Raumkapazitäten ab. Nähere Informationen erhalten Sie jeweils von den Dozentinnen und Dozenten kurz vor Vorlesebeginn über Ihre Uni-Landau-Mailadresse. BITTE CHECKEN SIE IHRE MAILBOX MIND. EINMAL TÄGLICH!
Teilnahmevoraussetzungen für Präsenzveranstaltungen:
Voraussetzung für die Teilnahme an der Präsenzlehre ist für Lehrende wie Studierende ein gültiger sog. "3 G Nachweis"
- Nachweis über Status als geimpfte Person
- Nachweis über Status als genesene Person
- Nachweis über Status als getestete Person: Dieser Nachweis erfolgt über einen PoC-Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden, vorgenommen und zertifiziert durch geschultes Personal (§ 3 Abs. 7, Satz 1, Nr. 1). Selbsttests zur Eigenanwendung werden nicht anerkannt!
Es finden regelmäßig Kontrollen an den Campusstätten und vor und während den Lehrveranstaltungen statt.
Auf der Homepage der Universität finden Sie weitere Informationen zu aktuellen Sonderregelungen unter "Coronavirus Update". (www.uni-koblenz-landau.de/de/coronavirus).
Wir bitten um Verständnis für die weiterhin geltenden Einschränkungen und halten Sie über die weitere Entwicklung zeitnah auf dem Laufenden.
Freundliche Grüße - und bleiben Sie gesund!
Ihr Romanistik-Team"