Lateinkenntnisse

Angesichts einer Änderung der Landesverordnung (GVBl. 16/2019, S. 306) entfällt das Latinum als Voraussetzung für die Aufnahme des lehramtsspezifischen Schwerpunktes Gymnasium im Fach Französisch. Die neue Prüfungsordnung tritt zum 1. April 2020 in Kraft.

Für Studierende, die vor dem 1. April 2020 ihr Hochschulstudium in dem Fach Französisch aufgenommen haben, gelten für die Anerkennung der Hochschulprüfungen des lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengangs als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien die bisherigen Bestimmungen (siehe unten). Abweichend davon können Sie auf Antrag die für die Aufnahme des lehramtsspezifischen Schwerpunktes Gymnasium geforderten Lateinkenntnisse durch Vorlage von Bescheinigungen der Universität über die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen der Universität nachweisen.


Ansprechpartnerin: Yvonne Myszkowski


Merkblatt über die Ergänzungsprüfung in Lateinisch in Rheinland-Pfalz

FAQ zu den Lateinkenntnissen

Nein. Das Latinum wird in den lehramtsbezogenen Studiengängen an der Universität Koblenz-Landau seit dem 1. April 2020 nicht mehr gefordert. Die Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Bachelor vom 6. Juli 2009 i. d. F. vom 18. Februar 2020 setzt für die Aufnahme des lehramtsbezogenen Schwerpunkts Gymnasium und den Zugang zum gymnasialen Master jedoch spezifische Lateinkenntnisse voraus. Diese Kenntnisse erwerben Sie im Rahmen Ihres Bachelorstudiums in den Modulen 3, 4 und 7.

Nein. Das Latinum wird für ein Studium des Faches Französisch im Zweifachbachelor an der Universität Koblenz-Landau nicht gefordert.

Für Studierende, die vor dem 1. April 2020 ihr Hochschulstudium im Fach Französisch mit dem lehramtsbezogenen Schwerpunkt Gymnasium aufgenommen haben, gelten die bisherigen Bestimmungen (Nachweis des Latinums bzw. der staatlichen Ergänzungsprüfung in Latein). Sie können jedoch auf Antrag die geforderten Lateinkenntnisse durch Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen der Universität Koblenz-Landau nachweisen.* Dabei handelt es sich um folgende Lehrveranstaltungen:

-  Grundlagen der Sprachwissenschaft (Modul 3.1)

-  Histoire de la langue française (Modul 3.3)

-  Grundlagen der Literaturwissenschaft (Modul 4.1)

-  Französische Literaturgeschichte (Modul 4.2)

-  Sprachdidaktik (Modul 7.2)

Der Antrag ist unter Vorlage einer detaillierten Liste der von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen im Fach Französisch (Notenspiegel in KLIPS) an das Fach Romanistik zu richten. Die Bearbeitung beträgt vier Wochen. Kontaktperson: Yvonne Myszkowski.

* Übergangsregelung gemäß PO für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang vom 6. Juli 2009 i. d. F. vom 18. Februar 2020.

Die Lateinkenntnisse müssen spätestens bis zur Beantragung des Bachelorzeugnisses bzw. der zusätzlichen Einschreibung in den gymnasialen Master (Doppeleinschreibung) vorliegen.