Studiengänge / Prüfungsordnungen / Modulprüfungen
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten ist die regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen.
Maximal z w e i Einzelveranstaltungen dürfen unentschuldigt versäumt werden
(vgl. "PO für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang", §5, Absatz 3).
Modulhandbuch für den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang
Für Studierende, die ab Wintersemester 2021/22 das Studium des Faches Französisch begonnen haben, gilt die Prüfungsordnung in der Fassung vom 30. Juli 2021.
Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung bereits das Studium des Faches Französisch begonnen haben, schließen ihr Studium nach den bisherigen Bestimmungen ab (PO in der Fassung vom 20. Oktober 2015).
PO für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang (Fassung vom 20. Oktober 2015)
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten ist die regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen.
Maximal z w e i Einzelveranstaltungen dürfen unentschuldigt versäumt werden
(vgl. "PO für die Prüfung im lehramtsbezogenen Masterstudiengang", §5, Absatz 3).
- PO für die Prüfung im lehramtsbezogenen Masterstudiengang vom 19. Oktober 2010 (Fassung vom 11. Juli 2017)
- Anhang zur PO Lehramt Realschule plus (Fassung vom 11. Juli 2017)
- Modulhandbuch
Gemäß der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter setzt die Aufnahme des lehramtsspezifischen Schwerpunktes Gymnasium, dessen Wahl für das 5. und 6. Semester im Bachelorstudium erfolgt, im Fach Französisch ausreichende Lateinkenntnisse voraus.
- PO für die Prüfung im lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium vom 19. Oktober 2010 (Fassung vom 11. Juli 2017)
- Anhang zur PO-Gymnasium (Fassung vom 11. Juli 2017)
- Modulhandbuch für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten ist die regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen. Maximal z w e i Einzelveranstaltungen dürfen unentschuldigt versäumt werden
(vgl. "PO für die Prüfung im lehramtsbezogenen Masterstudiengang", §5, Absatz 3).
Die Integrative Fremdsprachenbildung im Fach Französisch wird im Bachelor-Studiengang in Modul 4b „Fremdsprachliche Praxis in Französisch“ und im Master-Studiengang in Modul 9b „Fremdsprachendidaktik Französisch“ studiert.
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten ist die regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen.
Maximal z w e i Einzelveranstaltungen dürfen unentschuldigt versäumt werden
(vgl. "PO für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang", §5, Absatz 3 und entsprechend "PO für die Prüfung im lehramtsbezogenen Masterstudiengang").
Unter folgendem Link gelangen Sie zum Archiv für Prüfungsordnungen der RPTU. Dort sind immer die aktuellen Prüfungsordnungen abgebildet:
https://rptu.de/studium/im-studium/pruefungsordnungen/archiv-pruefungsordnungen
Es ist möglich, mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung und einer Tätigkeit als Lehrkraft im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz durch Ablegen einer Prüfung eine Befähigung für ein weiteres Lehramt zu erwerben. Die Voraussetzungen sowie die Durchführung der Prüfung unterscheiden sich je nach Ausgangslehramt und gewünschtem Lehramt.
Rechtliche Grundlage ist die Landesverordnung über die Prüfungen von Lehrkräften zum Wechsel des Laufbahnzweiges.
Informationen des Ministeriums für Bildung: Wechselprüfung- und weitere Prüfungen
Der Zwei-Fach-Bachelorstudiengang (Frankreich-Studien) umfasst 8 Module zu den Bereichen:
1. Schriftliche und mündliche Kommunikation,
2. Sprachwissenschaft,
3. Literaturwissenschaft,
4. Kulturwissenschaft.
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten ist die regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen.
Maximal z w e i Einzelveranstaltungen dürfen unentschuldigt versäumt werden
(vgl. "PO für die Prüfung im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang", §5, Absatz 3).
Für Studierende, die ab Wintersemester 2021/22 das Studium des Faches "Frankreich-Studien" begonnen haben, gilt die Prüfungsordnung in der Fassung vom 30. Juli 2021:
Prüfungsordnung für die Prüfung im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang in der Fassung vom 21. Oktober 2021
Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung bereits das Studium des Faches "Frankreichstudien" begonnen haben, schließen ihr Studium nach den bisherigen Bestimmungen ab (PO in der Fassung vom 20. Oktober 2015).
Prüfungsordnung für die Prüfung im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang in der Fassung vom 20. Oktober 2015
Promovieren am FB 6
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen rund um den Themenkomplex Promotion am FB 6. Grundsätzlich können Sie eine Promotion (Dr. phil. oder Dr. rer. pol) in diesen Fächern anstreben:
Promotionsfächer FB 6 |
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Anglistik |
Evangelische Theologie |
Germanistik |
Katholische Theologie |
Kunstwissenschaft |
Musikwissenschaft |
Politikwissenschaft |
Romanistik |
Soziologie |
Wirtschaftswissenschaft |
Auf der Unterseite FAQ-Liste finden sie eine Übersicht über häufig gestellte Fragen je nach Stadium. Zudem können Sie sich anhand des Ablaufschemas einen Eindruck über Prozesse, Strukturen und Zeitschienen machen. Maßgeblich für das gesamte Verfahren ist jeweils die Promotionsordnung des Fachbereiches 6.
Ein umfangreiches Beratungsangebot zum Thema Promotion bietet das Interdisziplinäre Promotions- und Postdoczentrum (IPZ) der Universität Koblenz-Landau an.