Menschenrechtsbildung

Innerhalb der Kultur- und Sozialwissenschaften repräsentiert und aktualisiert Menschenrechtsbildung ein normatives Konzept, das als Referenzrahmen nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts gelten kann. Als Bezugsgröße universitärer Forschung artikuliert sie auf diesem Hintergrund letztlich ihr Interesse an einer demokratischen, gleichberechtigten (egalitären) und humanen Gestaltung von Gesellschaft und Welt. In der Vielschichtigkeit evaluativ, expressiv oder konstitutiv bestimmter kultur- und sozialwissenschaftlicher Disziplinen kann in einer globalisierten Welt multiperspektivisch die Tragfähigkeit des Menschenrechtskonzeptes selbst reflektiert werden. Mit dem Blick auf interdisziplinäre Zugänge ist zu fragen, inwieweit diese Agenda einer weiteren Entwicklung bedarf; in diesem Kontext können innovative pädagogische Ansätze von Menschenrechtsbildung entworfen werden.

In seinem weiten Verständnis kann Menschenrechtsbildung die Herausforderungen von Heterogenität und Nachhaltigkeit konstruktiv begleiten und orientieren. Menschenrechtsbildung bietet darüber hinaus im Hinblick auf Transformation als Denkfigur einen möglichen Referenzrahmen, wenn gesellschaftliche Entwicklungen analysiert werden. Das Querschnittsthema Kommunikation tangiert Menschenrechtsbildung insofern, als kommunikative Prozesse Fragen nach der Ausgestaltung der (personalen) Verhältnisse zwischen Individuen, aber auch innerhalb und zwischen sozialen Gruppen aufwerfen. Hier zeigen sich Herausforderungen, die etwa unter den Stichworten Inklusion oder Gestaltung von Diversität der Bearbeitung harren.

Leitfragen

Mögliche Perspektiven der Erforschung von Menschenrechtsbildung und der Menschenrechtsagenda können in kultur- und sozialwissenschaftlicher Hinsicht sein:

  • Welcher kritischen Einschätzung ist ein universaler Anspruch der Menschenrechte zu unterziehen?
  • Wie ist der zentrale Begriff der Menschenwürde genauer zu bestimmen und zu begründen, und welche Rolle spielen dabei z.B. literarische oder künstlerische Zugänge?
  • Welches Potenzial kann einer menschenrechtlich orientierten interkulturellen Bildung für die Etablierung einer internationalen kulturellen Handlungskompetenz zukommen – durchaus mit dem Blick auf das Spannungsfeld Kultur – Religion – Wirtschaft?
  • Inwiefern können die Menschenrechte die ethische Agenda von Religionen ergänzen, auch im Hinblick auf einer Einhegung von religiösen Fundamentalismen und/oder anderen vormodernen Relikten ihrer Ideologie?
  • Wie ist das Verhältnis zwischen globalisierter Wirtschaft, Gesellschaft und Menschenrechten zu beschreiben? In welcher Weise wären konstruktive Prozesse zu entwickeln, jenseits der ‚normativen Kraft des Faktischen‘?
  • Welche Akzeptanz kommt der Menschenrechtsagenda in der Gesellschaft zu? Wie ist die Menschenrechtsagenda in Gesellschaften verankert, auch und besonders am Lernort Schule? Welche pädagogischen Perspektiven lassen sich auf diesem Hintergrund entwickeln?

Menschenrechtsbildung, wie sie in den Kultur- und Sozialwissenschaften am Campus Landau verstanden wird, wurde in ihren Eckpunkten am 10. Dezember 2015 auf der Grundlage eines umfassenden Diskussionsprozesses im Landauer Manifest zur Menschenrechtsbildung publiziert.